



Service

Reparaturen und Nachfüllungen
Die einwandfreie Funktionalität unserer Geräte hat für uns höchste Priorität. Daher führen wir regelmäßige Wartungsarbeiten durch, um Ausfälle und Störungen zu minimieren. Trotz dieser Vorkehrungen kann es vereinzelt zu Störungen oder Beschädigungen kommen, die durch den Betrieb oder den Umgang mit den Geräten entstehen.
Sollte ein Defekt oder eine Beschädigung auftreten, bitten wir Sie, uns umgehend zu benachrichtigen. Eine schnelle Kommunikation ist in Ihrem und unserem Interesse, um Probleme schnellstmöglich zu beheben. Unser Ziel ist es, Störungen innerhalb der nächsten Stunden zu beheben.
Bei größeren Schäden stellen wir Ihnen unverzüglich ein Ersatzgerät zur Verfügung, um einen Einnahmeausfall zu vermeiden.
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihr Betrieb reibungslos läuft. Zögern Sie nicht, uns bei auftretenden Problemen zu kontaktieren – wir sind jederzeit für Sie da, um schnelle Lösungen zu finden.

Der Ablauf der Abrechnungen gestaltet sich wie folgt:
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Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung: Wir nehmen vor dem Monatsende Kontakt mit Ihnen auf, um einen Termin zur Auslesung der Geräte zu vereinbaren.
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Auslesung der Geräte: Vor Ort werden die Kassen entweder in Ihrer Anwesenheit oder in Anwesenheit Ihrer Mitarbeiter geleert und eine Auslesung der Geräte durchgeführt. Dadurch werden die Einnahmen erfasst.
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Erstellung der Abrechnung: Innerhalb von 24 Stunden nach der Auslesung erstellen wir eine detaillierte Abrechnung. Diese enthält eine Übersicht über die erzielten Einnahmen und eventuelle Kosten oder Gebühren.
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Auszahlung der Einnahmen: Das erwirtschaftete Geld wird Ihnen entweder auf Ihr Geschäftskonto überwiesen oder in bar ausgezahlt, je nachdem welche Variante für Sie bevorzugt ist.
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Übermittlung der schriftlichen Abrechnungen: Die Abrechnungen können auf unterschiedliche Weise übermittelt werden. Sie haben die Möglichkeit, diese per E-Mail, Post oder bei einem nächsten Auslesungstermin zu erhalten.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine transparente und zeitnahe Abrechnung Ihrer Einnahmen zu bieten. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was ist geeignet als ein Aufstellungsort?
Grundsätzlich dürfen Geldspielautomaten nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften aufgestellt werden, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Eine Gaststättenkonzession ist erforderlich, eine Imbisskonzession reicht nicht aus.